Das "Kernkompetenzfach" Mathematik kann (leider) nicht als Leistungsfach gewählt werden.
Eine Möglichkeit der individuellen Vertiefung für SchülerInnen mit besonderem, ggf. auch studienvorbereitendem Interesse am Fach Mathematik bietet der zweistündige Vertiefungskurs Mathematik in Q12. Dieser kann nur zusätzlich zum jeweiligen vierstündigen Kurs in Mathematik und nur in Q12 belegt werden. Die unterrichteten Inhalte sind nicht abiturrelevant.
Bei Belegung des Vertiefungskurses Mathematik in Q12 muss die zweite Naturwissenschaft oder die Informatik (bzw. die spät beginnende Informatik) in Q13 nicht fortgeführt werden. Gegebenenfalls ist eine freiwillige Weiterbelegung jedoch möglich. Wenn allerdings Informatik als Leistungsfach belegt wird, muss Informatik in Q13 selbstverständlich fortgeführt werden.
Die Pflichtbelegung reduziert sich von 126 auf 124 Halbjahreswochenstunden.
Mindestbelegung ohne Vertiefungskurs Mathematik:
12/1 | 12/2 | 13/1 | 13/2 | |
---|---|---|---|---|
Naturwissenschaft 1 | 3 | 3 | 3 | 3 | Naturwissenschaft 2 oder Informatik oder spät beginnende Informatik | 3 | 3 | 3 | 3 |
Summe | 24 |
Mindestbelegung mit Vertiefungskurs Mathematik:
12/1 | 12/2 | 13/1 | 13/2 | |
---|---|---|---|---|
Naturwissenschaft 1 | 3 | 3 | 3 | 3 | Naturwissenschaft 2 oder Informatik oder spät beginnende Informatik | 3 | 3 | - | - |
Vertiefungskurs Mathematik | 2 | 2 | - | - |
Summe | 22 |
Bei der Wahl des Vertiefungskurses Mathematik als Fach des Zusatzangebots muss die die zweite Naturwissenschaft oder Informatik (bzw. spät beginnende Informatik) in Q13 weiterbelegt werden.
Wenn der Vertiefungskurs Mathematik als Wahlpflichtfach belegt wird, muss...
• | eine Halbjahresleistung aus dem Vertiefungskurs, |
• | eine Halbjahresleistung aus der zweiten Naturwissenschaft oder der Informatik (bzw. der spät beginnenden Informatik) und |
• | eine dritte Halbjahresleistung entweder aus dem Vertiefungskurs oder der zweiten Naturwissenschaft oder der Informatik (bzw. der spät beginnenden Informatik) |
eingebracht werden (in die "Gesamtqualifikation", d. h. in das Abitur-Ergebnis).
Wenn der Vertiefungskurs Mathematik als Fach des Zusatzangebots belegt wird, muss keine Halbjahresleistung eingebracht werden. Wenn es die anderen Einbringungsverpflichtungen zulassen, können aber eine oder beide Halbjahresleistungen (12/1 und/oder 12/2) des Mathe-Vertiefungskurses eingebracht werden.
Quellen:
www.km.bayern.de/gymnasiale-oberstufe/faecherwahl-und-belegung/individuelle-schwerpunktsetzung/vertiefungskurse.html
www.km.bayern.de/gymnasiale-oberstufe/qualifikationssystem/einbringungsverpflichtung.html
(Aufruf am 27.01.2024)